Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Bundesgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.01.2002 (BGBl. I S. 42, ber. S. 2909, 2003 I S. 738), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 31.01.2019 (BGBl. I S. 54)
(Die ursprüngliche Fassung datiert vom 18.08.1896 und trat am 1.1.1900 in Kraft)
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist das zentrale Gesetz des deutschen Privatrechts. Es ist in fünf Bücher unterteilt:
Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240)
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853)
Titel 5 - Mietvertrag, Pachtvertrag (§§ 535 - 597)
Untertitel 1 - Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse (§§ 535 -548)
§ 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
§ 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
§ 536a Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels
§ 536b Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
§ 536c Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter
§ 536d Vertraglicher Ausschluss von Rechten des Mieters wegen eines Mangels
§ 537 Entrichtung der Miete bei persönlicher Verhinderung des Mieters
§ 538 Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch
§ 539 Ersatz sonstiger Aufwendungen und Wegnahmerecht des Mieters
§ 540 Gebrauchsüberlassung an Dritte
§ 541 Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch
§ 542 Ende des Mietverhältnisses
§ 543 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
§ 544 Vertrag über mehr als 30 Jahre
§ 545 Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses
§ 546 Rückgabepflicht des Mieters
§ 546a Entschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe
§ 547 Erstattung von im Voraus entrichteter Miete
§ 548 Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts
Untertitel 2 - Mietverhältnisse über Wohnraum (§§ 549 - 577a)
Kapitel 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 549 - 555)
§ 549 Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften
§ 551 Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
§ 552 Abwendung des Wegnahmerechts des Mieters
§ 553 Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte
§ 555 Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe
Kapitel 1a - Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (§§ 555a - 555f)
§ 555b Modernisierungsmaßnahmen
§ 555c Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen
§ 555d Duldung von Modernisierungsmaßnahmen, Ausschlussfrist
§ 555e Sonderkündigungsrecht des Mieters bei Modernisierungsmaßnahmen
§ 555f Vereinbarungen über Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen
Kapitel 2 - Die Miete (§§ 556 - 561)
Unterkapitel 1 - Vereinbarungen über die Miete (§§ 556 - 556c)
§ 556 Vereinbarungen über Betriebskosten
§ 556a Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten
§ 556b Fälligkeit der Miete, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
§ 556c Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten, Verordnungsermächtigung
Unterkapitel 1a - Vereinbarungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten (§§ 556d - 556g)
§ 556d Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn; Verordnungsermächtigung
§ 556e Berücksichtigung der Vormiete oder einer durchgeführten Modernisierung
§ 556g Rechtsfolgen; Auskunft über die Miete
Unterkapitel 2 - Regelungen über die Miethöhe (§§ 557 - 561)
§ 557 Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz
§ 558 Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
§ 558a Form und Begründung der Mieterhöhung
§ 558b Zustimmung zur Mieterhöhung
§ 558d Qualifizierter Mietspiegel
§ 559 Mieterhöhung bei Modernisierung
§ 559a Anrechnung von Drittmitteln
§ 559b Geltendmachung der Erhöhung, Wirkung der Erhöhungserklärung
Kapitel 3 - Pfandrecht des Vermieters (§§ 562 - 562d)
§ 562 Umfang des Vermieterpfandrechts
§ 562a Erlöschen des Vermieterpfandrechts
§ 562b Selbsthilferecht, Herausgabeanspruch
§ 562c Abwendung des Pfandrechts durch Sicherheitsleistung
Kapitel 4 - Wechsel der Vertragsparteien (§§ 563 - 567b)
§ 563 Eintrittsrecht bei Tod des Mieters
§ 563a Fortsetzung mit überlebenden Mietern
§ 563b Haftung bei Eintritt oder Fortsetzung
§ 564 Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem Erben, außerordentliche Kündigung
§ 565 Gewerbliche Weitervermietung
§ 566b Vorausverfügung über die Miete
§ 566c Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter über die Miete
§ 566d Aufrechnung durch den Mieter
§ 566e Mitteilung des Eigentumsübergangs durch den Vermieter
§ 567 Belastung des Wohnraums durch den Vermieter
§ 567a Veräußerung oder Belastung vor der Überlassung des Wohnraums
§ 567b Weiterveräußerung oder Belastung durch Erwerber
Kapitel 5 - Beendigung des Mietverhältnisses (§§ 568 - 576b)
Unterkapitel 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 568 - 572)
§ 568 Form und Inhalt der Kündigung
§ 569 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
§ 570 Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts
§ 571 Weiterer Schadensersatz bei verspäteter Rückgabe von Wohnraum
§ 572 Vereinbartes Rücktrittsrecht; Mietverhältnis unter auflösender Bedingung
Unterkapitel 2 - Mietverhältnisse auf unbestimmte Zeit (§§ 573 - 574c)
§ 573 Ordentliche Kündigung des Vermieters
§ 573a Erleichterte Kündigung des Vermieters
§ 573b Teilkündigung des Vermieters
§ 573c Fristen der ordentlichen Kündigung
§ 573d Außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist
§ 574 Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung
§ 574a Fortsetzung des Mietverhältnisses nach Widerspruch
§ 574b Form und Frist des Widerspruchs
§ 574c Weitere Fortsetzung des Mietverhältnisses bei unvorhergesehenen Umständen
Unterkapitel 3 - Mietverhältnisse auf bestimmte Zeit (§§ 575 - 575a)
Unterkapitel 4 - Werkwohnungen (§§ 576 - 576b)
§ 576 Fristen der ordentlichen Kündigung bei Werkmietwohnungen
§ 576a Besonderheiten des Widerspruchsrechts bei Werkmietwohnungen
§ 576b Entsprechende Geltung des Mietrechts bei Werkdienstwohnungen
Kapitel 6 - Besonderheiten bei der Bildung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen (§§ 577 - 577a)
Untertitel 3 - Mietverhältnisse über andere Sachen (§§ 578 - 580a)
§ 578 Mietverhältnisse über Grundstücke und Räume
§ 578a Mietverhältnisse über eingetragene Schiffe
§ 580 Außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters
Untertitel 4 - Pachtvertrag (§§ 581 - 584b)
§ 581 Vertragstypische Pflichten beim Pachtvertrag
§ 582a Inventarübernahme zum Schätzwert
§ 583 Pächterpfandrecht am Inventar
§ 583a Verfügungsbeschränkungen bei Inventar
§ 584a Ausschluss bestimmter mietrechtlicher Kündigungsrechte
Untertitel 5 - Landpachtvertrag (§§ 585 - 597)
§ 585 Begriff des Landpachtvertrags
§ 585a Form des Landpachtvertrags
§ 585b Beschreibung der Pachtsache
§ 586 Vertragstypische Pflichten beim Landpachtvertrag
§ 587 Fälligkeit der Pacht; Entrichtung der Pacht bei persönlicher Verhinderung des Pächters
§ 588 Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung
§ 589 Nutzungsüberlassung an Dritte
§ 590 Änderung der landwirtschaftlichen Bestimmung oder der bisherigen Nutzung
§ 590a Vertragswidriger Gebrauch
§ 590b Notwendige Verwendungen
§ 591 Wertverbessernde Verwendungen
§ 591a Wegnahme von Einrichtungen
§ 591b Verjährung von Ersatzansprüchen
§ 593 Änderung von Landpachtverträgen
§ 593b Veräußerung oder Belastung des verpachteten Grundstücks
§ 594 Ende und Verlängerung des Pachtverhältnisses
§ 594b Vertrag über mehr als 30 Jahre
§ 594c Kündigung bei Berufsunfähigkeit des Pächters
§ 594e Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
§ 594f Schriftform der Kündigung
§ 595 Fortsetzung des Pachtverhältnisses
§ 595a Vorzeitige Kündigung von Landpachtverträgen
Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296)
Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1921)
Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385)