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Mietrecht

 

Sie sollen mehr Miete zahlen? Wir prüfen, ob die Mieterhöhung berechtigt ist!

Hat es jetzt auch Sie erwischt? Früher oder später trifft es jeden Mieter - eine mehr oder weniger saftige Mieterhöhung flattert ins Haus. Die Erhöhung der Miete ist ein gesetzlich festgelegtes Recht des Vermieters. Aber die Möglichkeiten des Vermieters zur Mieterhöhung sind gesetzlich auch genau reglememtiert. Staffelmiete, Indexmiete, Wartefristen, Kappungsgrenzen, Modernisierungserhöhung - der Vermieter muss sich an die vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen halten.

Stimmen Sie deshalb nicht ungeprüft und vorschnell einer Mieterhöhung zu, wenn Sie nicht Jahr für Jahr zuviel bezahlen wollen. Gerne prüfen wir für Sie, ob die formellen und inhaltlichen Voraussetzungen für eine Mieterhöhung vorliegen und ob die Mieterhöhung angemessen ist - alles schon in unserem einmalig günstigen Mitgliedsbeitrag von nur 49,80 € jährlich enthalten.

Aber wir prüfen nicht nur die Mieterhöhung: Sie erhalten binnen 48 Stunden einen ausführlichen Prüfungsbericht mit einer umfangreichen Beurteilung zur Rechtmäßigkeit. Und danach unterstützen wir Sie bei der Abwehr von unberechtigten Mieterhöhungen. Auf Wunsch übernehmen wir den Schriftwechsel mit Vermietern und Anwälten - alles ohne zusätzliche Kosten!

Senden Sie uns noch heute Ihre Mieterhöhung und Ihren Mietvertrag - per Emailanhang, per Upload im Beratungscenter, per Telefax oder per Post. Alles Weitere erledigen wir!

 


Für den geringen Beitrag von nur 49,80 € (ab 3. Mitgliedsjahr nur 39,80 €, ab 6. Mitgliedsjahr nur noch 29,80 €) prüfen wir nicht nur das Mieterhöhungsverlangen - unser Verein bietet Ihnen dafür eine umfassende Beratung und Betreuung in allen mietrechtlichen Problemen - einfach, bequem und blitzschnell übers Internet.

Mitgliedsantrag ausfüllen - Mieterhöhungsverlangen hochladen, faxen oder schicken - Geld sparen!

Werden Sie noch heute Mitglied im Mieterverein im Internet e.V. und lassen Sie Ihre Mieterhöhung auf Rechtmäßigkeit prüfen:

in unserem Internet-Beratungscenter, per Email, per Telefax oder auch per Telefon.