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Mietrecht

 

Einzug oder Auszug? Wir prüfen Ihren Mietvertrag!

Sie wollen eine neue Wohnung mieten? Innerhalb von wenigen Stunden prüfen wir Ihren Mietvertrag auf Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und möglicher Risiken unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung.

Sie wollen ausziehen? Auch Ihre bestehenden Mietverträge überprüfen wir gerne auf Kündigungsfristen oder Verpflichtungen zu Schönheitsreparaturen.

Fast drei Millionen Mietverträge werden jedes Jahr neu geschlossen und fast genau so viele Mietverhältnisse werden jedes Jahr beendet. Häufig im Streit und oft vor Gericht. Damit Sie genau wissen, welche Rechte und Pflichten Sie haben, prüfen wir Ihre alten und neuen Mietverträge auf wirksame und unwirksame Klauseln - alles schon in unserem einmalig günstigen Mitgliedsbeitrag von nur 49,80 € jährlich enthalten.

Worauf Sie als Mieter besonders achten müssen:

Mieter?

Für den Vermieter ist die Antwort einfach: Je mehr Mieter den Vertrag unterschreiben, desto höher seine Sicherheit. Aber was sollten Sie beachten? Welche Probleme entstehen, wenn Sie eine Wohnung zu zweit oder zu dritt anmieten?

Mietdauer?

Zeitmietverträge sind nur noch unter engen Voraussetzungen erlaubt. Grundsätzlich ist ein Mietvertrag also unbefristet, Ihre Kündigungsfrist beträgt immer nur drei Monate. Was aber, wenn Kündigungsausschluss oder Kündigungsverzicht vereinbart wird?

Mieterhöhung?

Wie hoch die Miete jetzt ist, steht in Ihrem Mietvertrag. Wann kann Ihr Vermieter die Miete erhöhen und um welche Beträge?

Betriebskosten?

Sind die Betriebskosten realistisch kalkuliert? Gerne setzen die Vermieter die Vorauszahlung sehr niedrig an, um die Wohnung "günstiger" vermieten zu können. Nach der ersten Betriebskostenabrechnung kommt dann die hohe Nachzahlung!

Tierhaltung?

Ihren Kanarienvogel müssen Sie sich nicht genehmigen lassen. Aber Katze oder Hund dürfen oft nur mit Erlaubnis des Vermieters in die Wohnung. Unerlaubte Tierhaltung kann mit fristloser Kündigung enden.

Schönheitsreparaturen?

In fast jedem Mietvertrag werden die Schönheitsreparaturen auf den Mieter abgewälzt. Auch wenn viele Klauseln unwirksam sind, müssen Sie während des Mietverhältnisses die Wohnung meistens selbst renovieren - aber nicht nach den Vorgaben des Vermieters.

Kleinreparaturen?

Instandhaltung und Reparaturen sind Sache des Vermieters. Aber häufig muss auch der Mieter Reparaturkosten tragen, wenn eine wirksame Kleinreparaturklausel vereinbart ist.

Endrenovierung?

Ist das Mietverhältnis beendet, beginnen oft die Streitigkeiten. Wie müssen Sie die Wohnung übergeben? Besenrein oder komplett renoviert? Oder müssen Sie anteilige Kosten tragen?

 


Für den geringen Beitrag von nur 49,80 € (ab 3. Mitgliedsjahr nur 39,80 €, ab 6. Mitgliedsjahr nur noch 29,80 €) prüfen wir nicht nur Ihre Mietverträge - unser Verein bietet Ihnen dafür eine umfassende Beratung und Betreuung in allen mietrechtlichen Problemen - einfach, bequem und blitzschnell übers Internet.

Mitgliedsantrag ausfüllen - Mietverträge hochladen, faxen oder schicken - in wenigen Stunden erhalten Sie eine rechtliche Beurteilung!

Werden Sie noch heute Mitglied im Mieterverein im Internet e.V. und lassen Sie Ihre Ihre Mieterhöhung auf Rechtmäßigkeit prüfen:

in unserem Internet-Beratungscenter, per Email, per Telefax oder auch per Telefon.